Kostenübernahme

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Häufig werden die Kosten für eine Psychotherapie (anteilig oder komplett) übernommen. Dies hängt von Ihrer Krankenkasse und den gewählten Tarifen ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung im Vorfeld ab, inwieweit Leistungen für eine Psychotherapie übernommen werden, und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung zuschicken.

Selbstzahler

Es besteht natürlich die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Als Honorargrundlage dient der aktuelle Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Als Vorteil ergibt sich hieraus, dass keine Meldung an Ihre Krankenkasse versendet wird und wir je nach Verfügbarkeit von Therapieplätzen sofort mit der Therapie beginnen können.  Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen oder einer evtl. ausstehenden Verbeamtung oder anderen beruflichen Tätigkeiten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann sich dies lohnen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich bisher leider über keinen Kassensitz zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung verfüge, ist eine Aufnahme von gesetzlich versicherten PatientInnen derzeit nicht möglich. Es gibt in Einzelfällen die Möglichkeit, im Rahmen der so genannten „Kostenerstattung“ nach § 13 Absatz 3 SGB V die Psychotherapie in einer Privatpraxis durchführen zu lassen, vorausgesetzt, es wurde nachweislich kein freier Therapieplatz in absehbarer Zeit gefunden. Bei der Suche nach einem Therapieplatz sind auch die „Servicestellen“ der Krankenkassen behilflich. Das bedeutet: sollten Sie mehrere Absagen bei anderen Praxen erhalten haben oder die Wartezeiten dort unzumutbar lang sein, können eventuell die Kosten für die Psychotherapie in meiner Praxis übernommen werden. Wichtig ist, dies vorab mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.